Die Wahl in der Predigergemeinde

Warum sollten Sie auf jeden Fall wählen, vielleicht sogar selbst kandidieren?

Der Gemeindekirchenrat (GKR) leitet die Kirchengemeinde. Hier wird gemeinsam überlegt und entschieden, was wichtig ist. Mit Ihrer Wahlentscheidung können Sie das beeinflussen.
Und wenn Sie selbst kandidieren und gewählt werden, können Sie bei der Leitungsarbeit viel gestalten und eine Menge lernen. Spaß macht es außerdem und Sie gehören im GKR zu einer in der Regel guten Gemeinschaft, die ein gemeinsames Ziel hat. Gemeinsam mit den anderen „Kirchenältesten“ und den Pfarrpersonen machen Sie sich im Herbst 2025 auf einen gemeinsamen Weg.
Übrigens: Der GKR, der jetzt gewählt wird, entscheidet ziemlich sicher darüber, wer der nächste Pfarrer oder die nächste Pfarrerin der Predigergemeinde sein wird, nachdem unser Pfarr-Ehepaar in den Ruhestand gegangen ist.

Schauen Sie sich an, was bereits erfahrene Gemeindekirchenratsmitglieder über ihre Motivation erzählen.

Wer kandidiert?

Die Kandidaten-Liste wird vom GKR spätestens Ende Juli bekannt gegeben. Danach können Sie die Kandidierenden ansprechen, mit ihnen in der Prediger-App kommunizieren, sie in der Kirchengemeinde treffen und erleben. Im nächsten Gemeindeblatt wird es zudem eine Kurzvorstellung aller Kandidierenden geben. 
Am 07.09.25 gibt es eine Gemeindeversammlung, bei der Sie alle hören und befragen können, die auf der Liste stehen. So haben Sie eine gute Grundlage für Ihre Wahlentscheidung.

Wie erfolgt die Wahl?

Vom 17.05. bis 15.06. können Sie nachfragen, ob Sie in der Wählerliste stehen. Spätestens im August bekommen Sie normaler Weise automatisch die Briefwahl-Unterlagen nach Hause, die Sie uns ausgefüllt schicken oder in unseren Briefkasten stecken können (Predigerstr. 4). Bitte fragen Sie nach, wenn Sie keine Unterlagen bekommen, obwohl Sie wahlberechtigt sind. Fehler können immer passieren. An Ihrem Wahlrecht ändert das nichts.
Wenn Sie nicht per Briefwahl wählen wollen, können Sie auch am Wahltag, 28.09. nach dem Gottesdienst bis 15 Uhr im Kapitelsaal ins Wahllokal kommen und dort Ihre Stimme abgeben.

Wie läuft die Wahl ab?

  • Bis 18.05. können Sie Vorschläge für die Kandidatenliste machen oder selbst kandidieren. Bis 30.06. beschließt der GKR die Liste und veröffentlicht sie danach.
  • Um mitwählen zu können, müssen Sie auf der Wählerliste stehen. Prüfen Sie zwischen 17.05. und 15.06., ob Sie dort ordentlich eigetragen sind.
  • Am 07.09. nach dem Gottesdienst stellen sich die Kandidat*innen bei einer Gmeiendeversammlung allen Interessierten vor.
  • Spätestens im August bekommen Sie normaler Weise automatisch die Briefwahl-Unterlagen nach Hause, die Sie uns ausgefüllt schicken oder in unseren Briefkasten stecken können (Predigerstr. 4). Bitte fragen Sie nach, wenn Sie keine Unterlagen bekommen, obwohl Sie wahlberechtigt sind. Fehler können immer passieren. An Ihrem Wahlrecht ändert das nichts.
  • Persönlich wählen können Sie am 28.09. nach dem Gottesdienst bis 15 Uhr im Kapitelsaal. Dort werden danach die Stimmzettel öffentlich ausgezählt.

 

Allgemeine Informationen zur GKR-Wahl in der Ev. Kirche in Mitteldeutschland finden Sie auch unter www.wahlen-ekm.de

Wer darf wählen? - Aktives Wahlrecht

Wählen können alle, die am Wahltag Gemeindeglieder der Evangelischen Predigergemeinde Erfurt sind und das 14. Lebensjahr vollendet haben.

 

Wer darf gewählt werden? - Passives Wahlrecht

Gewählt werden können alle, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, mindestens seit 29.03.25 zur Predigergemeinde gehören und sich am kirchlichen Leben beteiligen. Ausnahmen gibt es nur für Personen, denen die Wählbarkeit entzogen wurde, die sich kirchenfeindlich betätigen oder sich im Widerspruch zur Heiligen Schrift, dem christlichen Glauben oder der Kirche verhalten. 

Die Aufgaben des Gemeindekirchenrates

Rechtstexte zu lesen, macht nicht allen allen Spaß. Aber die Festlegungen unserer Kirchenverfassung zum Gemeindekirchenrat sind sehr klar und verständlich. Hier lesen Sie (in Auszügen), wofür der GKR in unserer Kirche da ist:

Artikel 23: Leitung und Geschäftsführung der Kirchengemeinde

( 1 ) Die Kirchengemeinde wird durch den Gemeindekirchenrat im Zusammenwirken mit den Pfarrern und den anderen Mitarbeitern des Verkündigungsdienstes geleitet.

( 2 ) Der Vorsitzende des Gemeindekirchenrates und die mit dem Pfarrdienst Beauftragten vertreten die Kirchengemeinde gemeinsam in der Öffentlichkeit. Die Führung der laufenden Geschäfte der Kirchengemeinde obliegt dem Vorsitzenden des Gemeindekirchenrates. 3 Der Gemeindekirchenrat kann im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden die laufende Geschäftsführung ganz oder teilweise einem Pfarrer der Kirchengemeinde oder einem anderen Mitglied des Gemeindekirchenrates übertragen.

Artikel 24: Aufgaben des Gemeindekirchenrates

( 1 ) Der Gemeindekirchenrat ist im Rahmen der kirchlichen Ordnung dafür verantwortlich, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgaben erfüllt. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihren Verpflichtungen nachkommt und ihre Rechte wahrt.

( 2 ) Gemeinsam mit den Ordinierten und den anderen Mitarbeitern des Verkündigungsdienstes trägt der Gemeindekirchenrat Verantwortung für die reine Verkündigung des Wortes und die einsetzungsgemäße Feier der Sakramente, unbeschadet der besonderen Verantwortung der mit dem Pfarrdienst Beauftragten.

( 3 ) Der Gemeindekirchenrat hat im Rahmen der kirchlichen Ordnung insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Er trifft Entscheidungen über Fragen der Gestaltung der Gottesdienste, der liturgischen Handlungen sowie über die Gottesdienstzeiten.
  2. Er wirkt beim Vollzug der Ordnung des kirchlichen Lebens mit.
  3. Er ist verantwortlich für die Gestaltung des Gemeindelebens in den verschiedenen Arbeitsbereichen.
  4. Er entscheidet über die Nutzung der kirchlichen Gebäude.
  5. Er beauftragt Gemeindeglieder als ehrenamtliche Mitarbeiter und sorgt für ihre persönliche und fachliche Begleitung.
  6. Er nimmt die Rechte der Kirchengemeinde bei der Besetzung der Pfarrstelle wahr.
  7. Er stellt Mitarbeiter der Kirchengemeinde an oder wirkt bei der Anstellung der in der Kirchengemeinde tätigen Mitarbeiter mit. Er führt die Dienstaufsicht über die von der Kirchengemeinde angestellten Mitarbeiter.
  8. Er unterstützt die Mitarbeiter bei der Ausübung ihres Auftrages.
  9. Er verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und beschließt über den Haushalt.
  10. Er ist dafür verantwortlich, dass die kirchlichen Abgaben erhoben sowie Kollekten gesammelt und ihrem Zweck entsprechend verwendet werden.
  11. Er vertritt die Kirchengemeinde gerichtlich und außergerichtlich.