Der Gemeindekirchenrat (GKR) leitet die Kirchengemeinde. Hier wird gemeinsam überlegt und entschieden, was wichtig ist. Mit Ihrer Wahlentscheidung können Sie das beeinflussen.
Und wenn Sie selbst kandidieren und gewählt werden, können Sie bei der Leitungsarbeit viel gestalten und eine Menge lernen. Spaß macht es außerdem und Sie gehören im GKR zu einer in der Regel guten Gemeinschaft, die ein gemeinsames Ziel hat. Gemeinsam mit den anderen „Kirchenältesten“ und den Pfarrpersonen machen Sie sich im Herbst 2025 auf einen gemeinsamen Weg.
Übrigens: Der GKR, der jetzt gewählt wird, entscheidet ziemlich sicher darüber, wer der nächste Pfarrer oder die nächste Pfarrerin der Predigergemeinde sein wird, nachdem unser Pfarr-Ehepaar in den Ruhestand gegangen ist.
Die Kandidaten-Liste wird vom GKR spätestens Ende Juli bekannt gegeben. Danach können Sie die Kandidierenden ansprechen, mit ihnen in der Prediger-App kommunizieren, sie in der Kirchengemeinde treffen und erleben. Im nächsten Gemeindeblatt wird es zudem eine Kurzvorstellung aller Kandidierenden geben.
Am 07.09.25 gibt es eine Gemeindeversammlung, bei der Sie alle hören und befragen können, die auf der Liste stehen. So haben Sie eine gute Grundlage für Ihre Wahlentscheidung.
Vom 17.05. bis 15.06. können Sie nachfragen, ob Sie in der Wählerliste stehen. Spätestens im August bekommen Sie normaler Weise automatisch die Briefwahl-Unterlagen nach Hause, die Sie uns ausgefüllt schicken oder in unseren Briefkasten stecken können (Predigerstr. 4). Bitte fragen Sie nach, wenn Sie keine Unterlagen bekommen, obwohl Sie wahlberechtigt sind. Fehler können immer passieren. An Ihrem Wahlrecht ändert das nichts.
Wenn Sie nicht per Briefwahl wählen wollen, können Sie auch am Wahltag, 28.09. nach dem Gottesdienst bis 15 Uhr im Kapitelsaal ins Wahllokal kommen und dort Ihre Stimme abgeben.
Allgemeine Informationen zur GKR-Wahl in der Ev. Kirche in Mitteldeutschland finden Sie auch unter www.wahlen-ekm.de
Wählen können alle, die am Wahltag Gemeindeglieder der Evangelischen Predigergemeinde Erfurt sind und das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Gewählt werden können alle, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, mindestens seit 29.03.25 zur Predigergemeinde gehören und sich am kirchlichen Leben beteiligen. Ausnahmen gibt es nur für Personen, denen die Wählbarkeit entzogen wurde, die sich kirchenfeindlich betätigen oder sich im Widerspruch zur Heiligen Schrift, dem christlichen Glauben oder der Kirche verhalten.
Rechtstexte zu lesen, macht nicht allen allen Spaß. Aber die Festlegungen unserer Kirchenverfassung zum Gemeindekirchenrat sind sehr klar und verständlich. Hier lesen Sie (in Auszügen), wofür der GKR in unserer Kirche da ist:
( 1 ) Die Kirchengemeinde wird durch den Gemeindekirchenrat im Zusammenwirken mit den Pfarrern und den anderen Mitarbeitern des Verkündigungsdienstes geleitet.
( 2 ) Der Vorsitzende des Gemeindekirchenrates und die mit dem Pfarrdienst Beauftragten vertreten die Kirchengemeinde gemeinsam in der Öffentlichkeit. Die Führung der laufenden Geschäfte der Kirchengemeinde obliegt dem Vorsitzenden des Gemeindekirchenrates. 3 Der Gemeindekirchenrat kann im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden die laufende Geschäftsführung ganz oder teilweise einem Pfarrer der Kirchengemeinde oder einem anderen Mitglied des Gemeindekirchenrates übertragen.
( 1 ) Der Gemeindekirchenrat ist im Rahmen der kirchlichen Ordnung dafür verantwortlich, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgaben erfüllt. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihren Verpflichtungen nachkommt und ihre Rechte wahrt.
( 2 ) Gemeinsam mit den Ordinierten und den anderen Mitarbeitern des Verkündigungsdienstes trägt der Gemeindekirchenrat Verantwortung für die reine Verkündigung des Wortes und die einsetzungsgemäße Feier der Sakramente, unbeschadet der besonderen Verantwortung der mit dem Pfarrdienst Beauftragten.
( 3 ) Der Gemeindekirchenrat hat im Rahmen der kirchlichen Ordnung insbesondere folgende Aufgaben: